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   LAG Sachsen, 26.07.2007 - 6 Sa 286/06   

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LAG Sachsen, 26.07.2007 - 6 Sa 286/06 (https://dejure.org/2007,14688)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 26.07.2007 - 6 Sa 286/06 (https://dejure.org/2007,14688)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - 6 Sa 286/06 (https://dejure.org/2007,14688)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Sachsen PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifgerechte Eingruppierung einer Lehrerin für untere Klassen mit Lehrbefähigung für die Fächer Deutsch, Mathematik und Kunst; Auslegung der Bezeichnung der Vergütungsgruppe in einem Arbeitsvertrag oder in einer Eingruppierungsmitteilung im Arbeitsvertrag; Auslegung ...

  • Judicialis

    ZPO § 256; ; ZPO § 258; ; BGB § 151; ; BAT-O § 11 Satz 2; ; BAT-O § 22; ; BAT-O § 22 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Fachberaterin an Förderschule; Auslegung der Sächsischen Lehrerrichtlinien

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus LAG Sachsen, 26.07.2007 - 6 Sa 286/06
    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes eine solche Bedeutung der Angabe der Vergütungsgruppe schon deshalb nicht entnehmen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern nur das begehren will, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht (BAG, Urteil vom 16.02.2000 - 4 AZR 62/99 -, AP NachwG § 2 Nr. 3; BAG, Urteil vom 09.07.1997 - 4 AZR 635/99 -, AP Nr. 233 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Die Vergütungszahlung nach Maßgabe des arbeitsvertraglichen in Bezug genommenen BAT-O kann vom Arbeitnehmer so nicht als Angebot auf eine höhere Vergütung, sondern nur dahingehend ausgelegt werden, dass der Arbeitgeber die tariflich geschuldete Vergütung zahlen will (Bergwitz, Anmerkung zu BAG, Urteil vom 16.02.2000 - 4 AZR 62/99 - a. a. O. m. w. N.; Wirges, ZTR 1998, 62, 63 f.).

    Denn allein daraus, dass sich der Arbeitnehmer darauf verlassen hat, die durch den Arbeitgeber vorgenommene Eingruppierung sei korrekt und bleibe auch in Zukunft bestehen, lässt sich kein im Sinne der betrieblichen Übung schutzwürdiges Vertrauen des Arbeitnehmers herleiten (vgl. Bergwitz, Anmerkung zu BAG, Urteil vom 16.02.2000 - 4 AZR 62/99 - a. a. O. m. w. N.).

    Der Beklagte setzte keinen Rechtsschein einer übertariflichen Entlohnung, sondern allenfalls den eines höheren Tarifentgelts (vgl. Bergwitz, Anmerkung zu BAG, Urteil vom 16.02.2000 - 4 AZR 62/99 - a. a. O. m. w. N.).

    In der Sache geht es bei der Eingruppierung i. S. des § 22 Abs. 2 BAT-O nicht um einen rechtsgestaltenden Akt, insbesondere nicht um eine Willenserklärung, sondern um eine bewertende Subsumtion, nämlich die Zuordnung der überwiegend auszuübenden Tätigkeit zu einer der in Betracht kommenden Vergütungs- und/oder Fallgruppen des BAT-O (ebenso BAG, Urteil vom 16.02.2000 - 4 AZR 62/99 - a. a. O. m. w. N.).

    Der Arbeitgeber erfüllt seine Darlegungslast bereits dann, wenn sich aus seinem Vorbringen einschließlich des unstreitigen Sachverhalts ergibt, dass jedenfalls wegen einer der tariflichen Voraussetzungen die mitgeteilte Eingruppierung nicht zutreffend war (BAG, Urteil vom 16.02.2000 - 4 AZR 62/99 - a. a. O. m. w. N.).

    Damit wäre nicht vereinbar, wenn der Arbeitgeber bei einem Streit um die Berechtigung einer Rückgruppierung keine Begründung für die behauptete Fehlerhaftigkeit der bisherigen Vergütung geben müsste und er den Arbeitnehmer darauf verweisen könnte, seinerseits im Einzelnen alle Voraussetzungen für die ursprünglich vom Arbeitgeber als zutreffend angesehene Eingruppierung darzulegen (siehe BAG, Urteil vom 16.02.2000 - 4 AZR 62/99 - a. a. O. m. w. N.).

  • BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 119/99

    Eingruppierung - Diplomlehrerin für Staatsbürgerkunde

    Auszug aus LAG Sachsen, 26.07.2007 - 6 Sa 286/06
    Demnach sind ab diesem Zeitpunkt Lehrer entsprechend der tariflichen Regelung in § 2 Nr. 3 Satz 2 Änderungs-TV Nr. 1 nach näherer Maßgabe von Richtlinien einzugruppieren (BAG, Urteil vom 07. August 1997 - 6 AZR 716/05 -, AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG, Urteil vom 15. März 2000 - 10 AZR 119/99 -, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmt).

    Die Anwendung dieser Richtlinien kommt aber nur dann in Betracht, wenn sie von den Arbeitsvertragsparteien zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses gemacht worden sind (BAG, Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 -, AP Nr. 2 zu § 11 BAT-O; BAG, Urteil vom 15. März 2000 - 10 AZR 119/99 -, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmt).

    Die Auslegung des Arbeitsvertrages ergibt jedoch, dass die Arbeitsvertragsparteien auch diese Arbeitgeberrichtlinien - in der jeweils gültigen Fassung - zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses machen wollten (ebenso: BAG, Urteil vom 25. November 1998 - 10 AZR 518/97 -, AP Nr. 743 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG, Urteil vom 15. März 2000 - 10 AZR 119/99 -, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmt).

  • BAG, 25.11.1998 - 10 AZR 518/97

    Eingruppierung - Leiter eines Schwimmzentrums

    Auszug aus LAG Sachsen, 26.07.2007 - 6 Sa 286/06
    Die Auslegung des Arbeitsvertrages ergibt jedoch, dass die Arbeitsvertragsparteien auch diese Arbeitgeberrichtlinien - in der jeweils gültigen Fassung - zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses machen wollten (ebenso: BAG, Urteil vom 25. November 1998 - 10 AZR 518/97 -, AP Nr. 743 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG, Urteil vom 15. März 2000 - 10 AZR 119/99 -, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmt).
  • LAG Sachsen, 12.05.2006 - 2 Sa 114/05
    Auszug aus LAG Sachsen, 26.07.2007 - 6 Sa 286/06
    Die erkennende Kammer ist nicht der in dem Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 12.05.2006 - 2 Sa 114/05 - geäußerten Auffassung, dass die Vorbemerkung Nr. 8 ausschließlich eine möglicherweise fehlende Lehrbefähigung für zwei ordentliche Unterrichtsfächer eingruppierungsrechtlich ersetzt; diese Auslegung lässt nämlich außer Acht, dass die Vorbemerkung Nr. 8 der SächsLehrerRL auf die Gleichstellung mit Lehrkräften der entsprechenden Schulform abstellt.
  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 717/93

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

    Auszug aus LAG Sachsen, 26.07.2007 - 6 Sa 286/06
    Die Anwendung dieser Richtlinien kommt aber nur dann in Betracht, wenn sie von den Arbeitsvertragsparteien zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses gemacht worden sind (BAG, Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 -, AP Nr. 2 zu § 11 BAT-O; BAG, Urteil vom 15. März 2000 - 10 AZR 119/99 -, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus LAG Sachsen, 26.07.2007 - 6 Sa 286/06
    Im Übrigen handelt es sich um eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Feststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit gemäß § 256 ZPO nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG, Urteil vom 29.01.1986 - 4 AZR 465/84-, AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975) Bedenken nicht bestehen.
  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 724/95

    Korrigierende Rückgruppierung eines Fernmeldehandwerkers

    Auszug aus LAG Sachsen, 26.07.2007 - 6 Sa 286/06
    Der Arbeitgeber muss bei der korrigierenden Rückgruppierung im Streitfall zunächst darlegen, inwieweit ihm bei der ursprünglichen Eingruppierung ein Irrtum unterlaufen ist und dafür entweder einen Rechtsirrtum dartun oder substantiiert die Tatsachen vortragen, die eine fehlerhafte Eingruppierung des Arbeitnehmers begründen (BAG, Urteil vom 28.05.1997 - 10 AZR 383/95 - [nicht veröffentlicht]; BAG, Urteil vom 11.06.1997 - 10 AZR 724/95 - AP Nr. 6 zu § 20 BMT-G II; BAG, Urteil vom 08.10.1997 - 4 AZR 167/96 - AP Nr. 2 zu § 23 b BAT; BAG, Urteil vom 18.02.1998 - 4 AZR 581/96 - AP Nr. 239 zu §§ 22, 23 BAT 1975 = BAGE 88, 69).
  • BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 167/96

    Bewährungsaufstieg: Technischer Angestellter

    Auszug aus LAG Sachsen, 26.07.2007 - 6 Sa 286/06
    Der Arbeitgeber muss bei der korrigierenden Rückgruppierung im Streitfall zunächst darlegen, inwieweit ihm bei der ursprünglichen Eingruppierung ein Irrtum unterlaufen ist und dafür entweder einen Rechtsirrtum dartun oder substantiiert die Tatsachen vortragen, die eine fehlerhafte Eingruppierung des Arbeitnehmers begründen (BAG, Urteil vom 28.05.1997 - 10 AZR 383/95 - [nicht veröffentlicht]; BAG, Urteil vom 11.06.1997 - 10 AZR 724/95 - AP Nr. 6 zu § 20 BMT-G II; BAG, Urteil vom 08.10.1997 - 4 AZR 167/96 - AP Nr. 2 zu § 23 b BAT; BAG, Urteil vom 18.02.1998 - 4 AZR 581/96 - AP Nr. 239 zu §§ 22, 23 BAT 1975 = BAGE 88, 69).
  • BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 383/95

    Eingruppierung: Korrigierende Rückgruppierung - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus LAG Sachsen, 26.07.2007 - 6 Sa 286/06
    Der Arbeitgeber muss bei der korrigierenden Rückgruppierung im Streitfall zunächst darlegen, inwieweit ihm bei der ursprünglichen Eingruppierung ein Irrtum unterlaufen ist und dafür entweder einen Rechtsirrtum dartun oder substantiiert die Tatsachen vortragen, die eine fehlerhafte Eingruppierung des Arbeitnehmers begründen (BAG, Urteil vom 28.05.1997 - 10 AZR 383/95 - [nicht veröffentlicht]; BAG, Urteil vom 11.06.1997 - 10 AZR 724/95 - AP Nr. 6 zu § 20 BMT-G II; BAG, Urteil vom 08.10.1997 - 4 AZR 167/96 - AP Nr. 2 zu § 23 b BAT; BAG, Urteil vom 18.02.1998 - 4 AZR 581/96 - AP Nr. 239 zu §§ 22, 23 BAT 1975 = BAGE 88, 69).
  • BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 581/96

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus LAG Sachsen, 26.07.2007 - 6 Sa 286/06
    Der Arbeitgeber muss bei der korrigierenden Rückgruppierung im Streitfall zunächst darlegen, inwieweit ihm bei der ursprünglichen Eingruppierung ein Irrtum unterlaufen ist und dafür entweder einen Rechtsirrtum dartun oder substantiiert die Tatsachen vortragen, die eine fehlerhafte Eingruppierung des Arbeitnehmers begründen (BAG, Urteil vom 28.05.1997 - 10 AZR 383/95 - [nicht veröffentlicht]; BAG, Urteil vom 11.06.1997 - 10 AZR 724/95 - AP Nr. 6 zu § 20 BMT-G II; BAG, Urteil vom 08.10.1997 - 4 AZR 167/96 - AP Nr. 2 zu § 23 b BAT; BAG, Urteil vom 18.02.1998 - 4 AZR 581/96 - AP Nr. 239 zu §§ 22, 23 BAT 1975 = BAGE 88, 69).
  • BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 392/81

    Jubilar-Zusatzurlaub nach Betriebsvereinbarung

  • BAG, 27.07.1988 - 5 AZR 244/87

    Feststellungsinteresse einer Klägerin, die eine höhere Vergütung auch für die

  • BAG, 24.09.2008 - 4 AZR 685/07

    Eingruppierung einer Fachberaterin an einer Förderschule

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Juli 2007 - 6 Sa 286/06 - wird zurückgewiesen.
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